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Gastaufnahmevertrag – Rechte und Pflichten
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer er abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter
ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des
Pensionspreises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat
der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Konnte das Zimmer anderweitig vergeben werden, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50€ an.
6. Zimmerpreise umfassen die Benutzung gemieteter und öffentlicher Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes. Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer sind inbegriffen, soweit
Mehrwertsteuerpflicht besteht. Bei kurzer Aufenthaltsdauer (ca. 1 bis 3 Tage) ist der Vermieter berechtigt, für die Übernachtung Zuschläge zu fordern. Für Einzelzimmer können Aufpreise erhoben
werden.
Reiserücktrittskostenversicherung
Um die Kosten bei einem Nichtantritt des Urlaubs gering zu halten, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die Sie hier auch bei uns abschließen können.